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Bei Inanspruchnahme der Apotheken von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 6:00 morgens, am Samstag ab 16:00 Uhr bis Montag früh um 6:00 Uhr sowie an Feiertagen wird eine
Notdienstgebühr in Höhe von EUR 2,50 erhoben gemäß §6 der Arzneimittel-Preisverordnung vom 1. Januar 2004.
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